No-Show-Regelung

Kurzfristige Absage von terminierten Dienstleistungen

(Gültigkeit ab 01. Januar 2024)

1. ALLGEMEINES
Wir bedanken uns für Ihren Auftrag und Ihr Vertrauen. Wir halten gerne unsere Experten für Sie exklusiv bereit. Unsere Consultants sind nachgefragte Ressourcen. Daher ist uns eine gewisse Verbindlichkeit wichtig. Wenn Sie einen geplanten Termin mit uns nicht einhalten können, dann lassen Sie uns dies bitte so bald wie möglich wissen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall rechtzeitig Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner bei der PURE.IT.WORX auf. Kurzfristige Absagen (ab zwei Werktage vor geplantem Termin) berechnen wir mit entsprechenden No-Show-Gebühren. Dieses Dokument gilt als Vertragsbestandteil bei einer Beauftragung. Die Regelung ist gültig ab einer Beauftragung nach dem 01. Januar 2024. Die Regelungen gelten für alle Arten von Aufträgen mit der PURE.IT.WORX GmbH und treten für virtuelle als auch vor-Ort-Termine gleichermaßen in Kraft.

2. Regelungen treten in Kraft, wenn geplante Termine abgesagt werden:

2.1. Absage zwei Werktage vor geplantem Termin, 50% der geplanten Zeiteinheiten werden verbucht und abgerechnet
2.2. Absage einen Werktag vor geplantem Termin, 75% der geplanten Zeiteinheiten werden verbucht und abgerechnet
2.3. Terminabsage am selben Tag / Termin wird nicht wahrgenommen, 100% der geplanten Zeiteinheiten werden verbucht und abgerechnet

Pauschale:
Bei der Auftragsart „Pauschale“ ist Folgendes zu beachten: Die geplante Zeiteinheit wird entsprechend verbucht und abgerechnet. Zudem wird die nicht stattgefundene Zeiteinheit der beauftragten Pauschale dazu addiert.

Reisekosten:
Die Reisekosten werden ebenfalls berechnet, falls in Verbindung mit dem Termin ein Flug, Zug und/oder Hotel gebucht wurde und nicht mehr kostenfrei storniert werden kann.

Versandkosten:
Versandkosten für Ware, die im Zusammenhang mit dem abgesagten Termin stehen, werden in Rechnung gestellt, wenn die Ware vom Kunden nicht angenommen werden kann.

Voraussetzung für eine optimale Zusammenarbeit:
Bitte geben Sie uns mit der Beauftragung eine verantwortliche Person in Ihrem Unternehmen bekannt, die für die Umsetzung des Projekts verantwortlich ist. Diese Person ist für uns Ansprechpartner, wenn es um die Terminierung der Dienstleistungserbringung geht. Hierfür stellen Sie uns bitte die Kontaktdaten wie E-Mail Adresse und Geschäftsnummer zur Verfügung.